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Social Media-Verbot für Unter-14-Jährige: Gesetzesentwurf geht in Begutachtung

Die Bundesregierung hat sich am 27. Juli beim Sommerministerrat in Salzburg auf einen Gesetzesentwurf  für ein Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige geeinigt und in die Begutachtung geschickt. Zeitgleich geht der Entwurf an die EU-Kommission zur Notifizierung.

Gesetzesentwurf

Aktuelle Studien belegen, dass jedes vierte Kind suchtähnliches Smartphone-Verhalten zeigt. Fast die Hälfte der 13- bis 17-Jährigen nutzt ihr Gerät nahezu ununterbrochen. Übermäßige Social-Media-Nutzung wird bereits mit Angststörungen, Depressionen und beeinträchtigter Gehirnentwicklung in Verbindung gebracht.

Zugangsbeschränkung

Mit dem Gesetz soll der Zugang zu Plattformen, die auf Suchtmechanismen basieren, für Kinder und Jugendliche beschränkt werden, darunter fallen u.a. TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat. Die Regelung wird durch Anpassungen im Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz vorgenommen. Die Plattformen haben jedoch die Möglichkeit, kindgerechte Bereiche anzubieten. Messenger-Dienste wie WhatsApp sind von dem Gesetz nicht betroffen.

Altersverifikation bei suchtfördernden Plattformen

Mit dem neuen Gesetz soll festgelegt werden, dass Nutzer:innen ihr Alter für  Plattformen nachweisen müssen, die eine der folgenden suchtfördernden und gefährdenden Funktionen verwenden:

  • Empfehlungsalgorithmen mit überwiegend Inhalten von Fremden
  • Mechanismen wie endloses Scrollen oder
  • automatische Wiedergabe,
  • Belohnungssysteme für kontinuierliche Nutzung oder
  • Push-Nachrichten bei Nichtnutzung
  • unerwünschte Kontaktaufnahme durch fremde Konten

Datenschutzkonforme Altersverifiktaion

Die im Gesetzesentwurf skizzierte Altersverifikation basiert auf dem Double-Blind-Modell. Dabei können die Bereitsteller die Altersinformation nicht nachvollziehen können, wo oder wann ein Altersnachweis verwendet wird. Umgekehrt erhält die Zielplattform nur die für die Prüfung erforderlichen Informationen.

Das Gesetz wird nicht vorschreiben, welche Methoden für die Altersverifikation verwendet werden sollen. Eine von mehreren Möglichkeiten wird die ID Austria sein, aber sie wird nicht zwingend notwendig werden.

Strafen für Konzerne

Das Gesetzesvorhaben setzt auf die Verantwortung der Plattformen. Bei Nichteinhaltung sieht der Gesetzesentwurf sieht klare Sanktionsmechanismen vor: Sehr großen Plattformen drohen bei Verstößen Geldstrafen in Höhe von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes.  

EU-konforme Regelungen

Die EU-Initiative zur Einführung eines EU-weiten Mindestalters für die Nutzung von Social-Media wird von der österreichischen Bunderegierung weiterhin unterstützt und vorangetrieben. Der Gesetzesentwurf berücksichtigt, dass die Umsetzung mit europäischen Standards kompatibel ist, damit ein niederschwelliger Zugang zu Social-Media-Plattformen gewährleistet bleibt.

Kinder- und Jugendschutz im Netz: Maßnahmenpaket der Regierung

  • Mindestalter Social Media
  • konsequentere Durchsetzung des Digital Services Act auf europäischer Ebene
  • Stärkung schulischer und außerschulischer Medienkompetenzangebote
  • Förderung jugendaffiner journalistischer Qualitätsformate
  • Workshopreihen zur Faktenerkennung im digitalen Alltag im Rahmen der Digitalen Kompetenzoffensive

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