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Sportvereine: Schmidt und Niessl setzten Verbesserung für Ehrenamtliche um

Freiwilligenpauschale und Reisekosten-Ersätze werden in einem Jahr kombinierbar

Sport-Staatssekretärin Michaela Schmidt und Hans Niessl auf der Bühne vom Tag des Sports
Foto: BMWKMS/Agentur Diener

Kombination von Freiwilligenpauschale und Reiseaufwandsentschädigung

Künftig werden das steuerfreie Freiwilligenpauschale für ehrenamtliche Tätigkeiten und die sogenannten pauschalierten Reiseaufwandsentschädigungen im Verlauf eines Jahres leichter zu kombinieren.

Die Pauschalen bzw. Entschädigungen sind steuer- und abgabenfrei. Das Freiwilligenpauschale kann bis zu 3.000 Euro pro Jahr betragen und wird etwa für Übungsleiter:innen und ehrenamtliche Sportfunktionär:innen ausbezahlt. Die pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen von maximal 720 Euro pro Monat sind für Sportler:innen und Betreuer:innen vorgesehen. Bisher konnten die beiden Pauschalen nicht innerhalb eines Jahres kombiniert werden – das wird nun geändert. Wird also etwa eine Sportlerin in der Sommerpause in anderer Funktion für den Verein tätig, soll sie dafür das Freiwilligenpauschale geltend machen können.

Sport-Staatssekretärin Michaela Schmidt: "Wir machen Österreichs Sportler:innen das Leben leichter. Die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres zwischen den Pauschalen zu wechseln, ist eine wichtige Entbürokratisierung. Die Regeln müssen sich an den Lebensrealitäten im österreichischen Sport anpassen, nicht umgekehrt."

Hans Niessl, Präsident von Sport Austria: "Diese neue Regelung zeigt, dass auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten Verbesserungen möglich sind. Die Kombination von Freiwilligenpauschale und Reiseaufwandsentschädigung ist eine spürbare Erleichterung für unsere Ehrenamtlichen und Sportler:innen. Gleichzeitig ist klar: Der Sport braucht noch deutlich mehr Entlastung von bürokratischen Hürden, damit das Engagement in unseren Vereinen attraktiv bleibt. Viele Vorschläge zur Vereinfachung liegen bereits auf dem Tisch! Unsere 550.000 Ehrenamtlichen haben sich gerade in Zeiten budgetärer Belastung eine echte bürokratische Entlastung verdient. Kurzum: Diese Regelung ist ein Schritt in die richtige Richtung, weitere müssen folgen."