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FAQs zum Online-Antrag

Allgemeine technische Hinweise

Sie können das Online-Formular mit Safari, Firefox oder Google Chrome ausfüllen. Wichtig ist, dass Sie eine aktuelle Browserversion verwenden.

Speichern Sie Ihre Eingaben unbedingt regelmäßig ab!

  • Formularservice:
    Speichern Sie Ihre Daten auf Ihrem Computer. Wir empfehlen, dies sowohl vor als auch nach dem Absenden des Antrags zu tun, um den Datenverlust zu vermeiden.
  • Transparenzportal:
    Klicken Sie auf „Speichern“. Ihre Daten werden dann auf dem Server der Transparenzdatenbank gesichert.

Alle Infos finden Sie auch Schritt für Schritt und ausführlicher in unserer Anleitung:

Anleitung: Formularservice - Speichern und Laden von Formulardaten (PDF, 767 KB)

Fehler:

  • "Fehler – diese Seite darf nur unter Angabe eines konkreten Formulars aufgerufen werden!"
  • "Formulargenerator – Das gewünschte Angebot steht vorübergehend leider nicht zur Verfügung"
  • "PDF konnte nicht erstellt werden, bitte versuchen Sie es noch einmal"

Mögliche Lösungen:

  • Löschen Sie den Cache und die Cookies Ihres Browsers und versuchen Sie es erneut.
  • Öffnen Sie das Formular auf einem anderen Gerät (z. B. Laptop oder Tablet).
  • Verwenden Sie nach Möglichkeit einen anderen Browser oder Internetzugang, um Probleme mit z. B. VPNs oder Proxys auszuschließen.

Alternativen:
Wenn das Problem weiterhin besteht, können Sie den Antrag auch über das Transparenzportal stellen oder Mithilfe einer eidesstattliche Erklärung übermitteln.

Ja. Sie können vorbereitete Texte in die Formularfelder einfügen. Achten Sie jedoch darauf, nur unformatierten Text einzufügen. Formatierungen und gewisse Sonderzeichen können zu Problemen bei der Eingabe bzw. beim Absenden führen.

E-Mail: formular.service@bmwkms.gv.at

Telefon: 01/71 606 – 851144

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachabteilung.

Zugang zum Online-Antrag

Der Online-Antrag kann auf zwei Wegen übermittelt werden:

Formularservice

Einbringung des Online-Antrags über das Formularservice (auch ohne ID Austria möglich).

Durch Ihre Unterschrift auf den Online-Antrag (mittels ID-Austria oder über eine eidesstattliche Erklärung) bestätigen Sie, dass Sie die Förderungsbedingungen des BMWKMS akzeptieren.

Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an: 
E-Mail: formular.service@bmwkms.gv.at oder Telefon: +43 1 71 606 – 851144

Transparenzportal (TP)

Einbringung des Online-Antrags über das Transparenzportal. Anmeldung mittels USP oder ID Austria. Wenn Sie im Transparenzportal angemeldet sind, können Sie über folgende Links direkt in das passende Formular einsteigen:

Sollte zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung das Transparenzportal nicht erreichbar sein oder gewartet werden, benutzen Sie bitte den Link zum Formularservice.

Im Transparenzportal werden Ihre Daten automatisch in Ihrem Profil gespeichert. 
Zusätzlich haben Sie folgende Vorteile:

  • Zugriff auf Ihre bisherigen Anträge (Förderhistorie) 
  • Einsicht in den aktuellen Bearbeitungsstatus

Hinweis:
Beim Formularservice werden Ihre Daten nicht am Server gespeichert. Eine Einsicht in die Förderhistorie oder den Status ist dort nicht möglich.

Um den Online-Antrag über das Transparenzportal einzubringen, benötigen Sie

  • Als Privatperson eine ID Austria oder eine FinanzOnline-Kennung. 
  • Als Unternehmer/in eine Unternehmensserviceportal (USP) – Kennung 

Planen Sie vor Ablauf der Einreichfrist für Ihren Online-Antrag genügend Zeit ein. Die Registrierung im Unternehmensserviceportal kann bis zu einem Werktag betragen. Für eine FinanzOnline-Kennung müssen Sie sich einen Termin im Finanzamt geben lassen.

In begründeten Ausnahmefällen kann von einer Online-Antragstellung abgesehen werden. Bitte wenden Sie sich an die für das Förderprogramm zuständige Fachabteilung.

Inhalte des Online Antrags

Im Dokument "Formularvorschau / Hilfestellung zum Befüllen des Formulars" (PDF, 926 KB) finden Sie einen groben Überblick über die einzugebenden Daten und Informationen.

Im Punkt "Allgemeines" des Online Antrags finden Sie in Abhängigkeit des ausgewählten Förderprogramms bzw. der ausgewählten Fördermaßnahme die jeweils geltenden rechtlichen Grundlagen und Bedingungen (Gesetzesgrundlage, Förderrichtlinien, Bedingungen des Fördervertrags etc.).

Lesen Sie sich diese Grundlagen und Bedingungen aufmerksam durch, bevor Sie mit dem Förderantrag starten.

Steuerrechtliche Fragen können von der Sektion für Kunst und Kultur nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.

Beilagen zum Online-Antrag

Hauptsächlich werden Beilagen als PDF hochgeladen. Es gibt aber auch Ausnahmen, wie zum Beispiel Kalkulationen, die als Excel hochgeladen werden dürfen.

Alle Beilagen (Anhänge) zusammen dürfen nicht größer als 18 MB sein.

Verwenden Sie keine Sonderzeichen bei der Benennung der Beilagen.

Falls Sie für die Erstellung der Beilagen Excel-Vorlagen des BMWKMS verwenden, kann es je nach verwendeter Software zu Kompatibilitätsproblemen kommen, vor allem, wenn es sich bei Ihrer Software um eine ältere Version handelt. Die Schwierigkeiten können insbesondere bei Libre Office und Open Office auf Windowsgeräten sowie Numbers und Microsoft Office auf Apple-Geräten vorkommen.

Bei Apple-Geräten empfehlen wir Ihnen, eine aktuelle Version der Software iWork (Office für Apple) zu verwenden. Wählen Sie Excel für die Dauer der Bearbeitung als Standard-Programm aus. Öffnen, bearbeiten und speichern Sie die Vorlage als Excel.

Antrag signieren/abschicken, unterbrechen, fortsetzen und ändern

Der Antrag wird erst übermittelt, wenn alle zeichnungsberechtigen Personen unterzeichnet haben und Sie ein Mail mit folgendem Betreff erhalten: "Antrag 202X-XXXXXXX wurde vollständig unterschrieben und abgeschickt!"

Wenn Sie den Antrag über das Transparenzportal einbringen, können Sie die eingegebenen Daten mit einem Klick auf "Speichern" auf dem Server der Transparenzdatenbank sichern und später fortfahren.

Bei der Benutzung des Online-Formulars über das Formularservice müssen Sie die eingegebenen Daten am Computer zwischenspeichern.

Wenn Sie die Arbeit später fortfahren, müssen Sie das Formular wieder aufrufen und die Daten von Ihrem Computer in das Formular importieren.

Anleitung: Formularservice - Speichern und Laden von Formulardaten (PDF, 767 KB)

Sie können Ihren Antrag bearbeiten, solange er noch nicht signiert und abgesendet wurde. Nach dem Absenden ist keine Änderung mehr möglich.

Wenn Sie einen fehlerhaften oder lückenhaften Antrag übermittelt haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachabteilung.

Fehlende oder fehlerhafte Beilagen können Sie per E-Mail nachreichen. Kontaktieren Sie dazu bitte die zuständige Fachabteilung.

Seit dem 5. Dezember 2023 ersetzt ID Austria die bisherige Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte. Die Umstellung auf die Basisversion der ID Austria erfolgt mit wenigen Schritten nach dem Einloggen in die bestehende Handy-Signatur.

Der Antrag ist von der bzw. den zeichnungsberechtigten Person(en) zu signieren bzw. von den Personen, die bei geldwerten Angelegenheiten auch dazu verpflichtet sind. Im Antragsformular ist/sind diese Person(en) anzuführen.

  • Im Falle der eidesstattlichen Erklärung ist darauf zu achten, dass alle Personen, die im Antrag als zeichnungsberechtige Personen angeführt werden, die Erklärung händisch unterschreiben.
  • Im Falle der ID Austria erhält jede im Antrag angeführte zeichnungsberechtigte Person im Zuge des automatisierten Signatur-Vorganges an die im Antragsformular angegebene Mail-Adresse eine E-Mail. In diesem befindet sich das ausgefüllte Online-Förderungsansuchen zur nochmaligen Durchsicht sowie ein Link für die zu setzende Signatur. Der Online-Antrag wird automatisch übermittelt, wenn alle zeichnungsberechtigten Personen das Formular signiert haben.

Wenn mittels eidesstattlicher Erklärung unterschrieben wird, muss die unterschriebene eidesstattliche Erklärung bei den Beilagen hochgeladen werden. Der Antrag wird mit einem Klick auf "Senden" übermittelt.

Wenn der Antrag mittels ID Austria Signatur unterfertigt wird, wird der Antrag mit Bestätigung der Signatur in der App automatisch übermittelt.

Senden Sie das Online-Formular während der Einreichfrist so früh wie möglich ab. Damit verhindern Sie eine Fristversäumnis, falls unerwartete, technische oder sonstige Probleme auftauchen sollten.

Nach Ablauf der Einreichfrist kann der Online-Antrag nicht mehr abgeschickt werden.

Nach dem Abschicken des Online-Formulars bekommen Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung, welche Sie auch am Ende des Formulars manuell herunterladen können. In dieser Eingangsbestätigung wird auch die Eingangsnummer angeführt.

Bitte bewahren Sie diese E-Mail für etwaige Rückfragen auf. 

Abrechnung

Die Förderabrechnung kann auch mittels Online-Abrechnungsformular erfolgen.

Weitere Informationen zur Abrechnung finden Sie auf der Seite Förderkontrolle & Förderabrechnungen.