Elisabeth-Büttner-Stipendium für Filmkultur
Einreichfrist:
31. Oktober 2026
Ausschreibungskriterien
Das Elisabeth Büttner-Projektstipendium für Filmkultur richtet sich an Kurator:innen, Archivar:innen, Programmer:innen, Wissenschafter:innen und Vermittler:innen im Bereich des Films und des Kinos.
Eingereicht werden können Arbeitsvorhaben aus den Bereichen Film Preservation, Film Heritage, Film Programming und Curatorship, die zur österreichischen Filmkultur beitragen, eine fundierte Auseinandersetzung mit der österreichischen Filmgeschichte (Film/Geschichte/Österreich) und Theorien des Films voraussetzen, auf eine Revision der Bilder abzielen.
Die Vorhaben können im In und Ausland stattfinden und in Verbindung zu einer filmkulturellen Institution (Archive, Kinos, Filmfestivals etc.) stehen. Projekte im Bereich der künstlerischen Forschung sind dabei dezidiert erwünscht.
Antragsberichtigt sind Kurator:innen, Archivar:innen, Programmer:innen, Wissenschaftler:innen und Vermittler:innen im Bereich Film, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben. Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich (ausg. PHD oder Doktorat). Kumulierende Förderungen für Projekte, die beispielsweise bereits Teil einer Jahres- oder Projektförderung sind, sind nicht möglich (Mehrfachförderung).
- Zulässige Tätigkeiten: insbesondere Arbeits- und Studienaufenthalte, (künstlerische) Forschung, Erarbeitung von Programmreihen, Workshops, Ausstellungen, Publikationen und Filmvermittlungsangeboten et al.
- Dauer: max. 6 Monate
- Höhe:
- Inland: EUR 1.500/Monat
- Ausland: EUR 2.000/Monat
- Zu erwartende maximale Gesamtvolumen aller Stipendien: EUR 60.000
- Vergabe: Jury
Die aktuellen Richtlinien des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport zur Filmförderung sind integrierender Bestandteil jedes Förderungsantrages.
Der Antrag inklusive aller Beilagen ist über das Online-Formular Stipendien, Ankäufe und Ateliers einzubringen.
Zur Antragstellung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Antragsformular: vollständig ausgefüllter Antrag unter Verwendung des zu unterzeichneten Online-Formulars Stipendien, Ankäufe und Ateliers
- Arbeitsvorhaben (abstract, max. 3000 Zeichen inkl. Leerzeichen)
- Angaben zur Institution, mit der kooperiert werden soll
- Bestätigung etwaiger Kooperationspartner (Archive, Filmfestivals, Kinos o.ä.)
- Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft
- Auflistung bisheriger fachspezifischer Tätigkeiten der/des Bewerber:in
- Auszug aus dem Melderegister (nicht älter als 2 Jahre)
Bewerbungen müssen bis spätestens 23:59 Uhr an die Filmabteilung übermittelt werden.
Es empfiehlt sich, die Unterlagen so zeitgerecht vor diesem Termin zu übermitteln, dass etwaige Mängel von der:dem Antragsteller:in rechtzeitig behoben werden können.
Der Antrag gilt als nicht eingebracht, wenn die Unterlagen nach dem jeweiligen Termin eintreffen und/oder unvollständig sind.
Die 5 zu vergebenden Stipendien sind mit je EUR 1.500 pro Monat für Projekte im Inland und EUR 2.000 pro Monat für Projekte im Ausland dotiert und können bis maximal 6 Monate zuerkannt werden.
- Die genaue Bemessung der Förderungsdauer (Anzahl der Monate) hängt vom geplanten Projekt und dem dafür nötigen Aufwand ab.
- Das Stipendium ist spätestens im Jahr nach der Antragstellung anzutreten.
- Im Rahmen des Stipendiums sind Kosten gem. Punkt 9.3 der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz durch das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport förderbar.
- Es wird angeregt, bei der Reiseplanung und -umsetzung klimaschonende Maßnahmen, wie z.B. An und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Verwendung von batterie- und brennstoffzellenelektrischen Fahrzeugen, zu berücksichtigen. Flugreisen ins Ausland mit einer gesamten Flugdistanz unter 700 km sind nicht zulässig. Die geplante klimaschonende An und Abreise ist im Begleitschreiben darzustellen.
- Alleinerziehende können zusätzlich um einen Alleinerzieher:innenbonus und/oder Kinderbetreuungsbonus (EUR 200 zusätzlich pro Monat) ansuchen. Ein um den Betrag von EUR 200 pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht Antragsteller:innen zu, die Alleinerzieher:in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten und/oder die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe vorzulegen. Der Bonus kann im Zuge der Online-Antragstellung beantragt werden. Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums einen um den Betrag von EUR 400 pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.
- Vor Antragstellung entstandene Kosten können nicht anerkannt werden.
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer Fachjury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Antragsteller:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.
Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Förderung erfolgt in Ergänzung zu den Bestimmungen gem. Punkt 16.4 der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz durch das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport:
- Bei geförderten Projekten muss in geeigneter Form und in branchenüblicher Weise durch die Verwendung des Logos des BMWKMS hingewiesen werden. Die dazugehörigen Dateien finden Sie unter https://www.bmwkms.gv.at/service/logos.html.
- Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Fördernehmer:innen, der Abteilung IV/A/3 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums folgendes vorzulegen: Ausführlicher Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit (max. 3 DIN A4Seiten, Schriftgröße 12 Punkt, Zeilenabstand: einfach) sowie?
Rückfragehinweis
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Abteilung IV/A/3 Film
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Mag. Matthias Hankel
Telefon: +43 1 716 06851034
EMail: matthias.hankel@bmwkms.gv.at