Startstipendien Bildende Kunst, Design, Fotografie und Medienkunst 2027
Einreichzeitraum: 15. November 2026 bis 31. Jänner 2027
Anzahl: 23
Sparten: Bildende Kunst, Design, Fotografie und Medienkunst
Dauer: 6 Monate
Stipendienhöhe: 9.000 Euro
Einreichzeitraum: 15. November 2026 bis 31. Jänner 2027
Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen professionell tätiger Künstler:innen am Beginn ihrer Karrieren dar. Sie sollen die Arbeit an neuen Vorhaben ermöglichen, die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern.
In den Bereichen Architektur, Bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst kann, in Kooperation mit der Akademie der bildenden Künste, zusätzlich an einem Mentoring-Programm für Künstlerinnen (insgesamt 10 Plätze) teilgenommen werden.
Die Auswahl der interessierten Kandidatinnen erfolgt im Zuge der Jurierung der Start-Stipendien. Bei Interesse geben Sie dies bitte im Rahmen Ihrer Bewerbung an.
- Die Stipendien sind mit jeweils 9.000 Euro dotiert.
- Ein um den Betrag von 200 Euro pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht Antragsteller:innen zu,
- die Alleinerzieher:in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraums Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten und/oder
- die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.
Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten bei Zuerkennung eines Stipendiums einen um 400 Euro pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.
- Das sechsmonatige Stipendium ist im Jahr 2027 zu absolvieren.
- Antragsberechtigt sind
professionell tätige, freischaffende Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung und während des Stipendienzeitraums ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben und deren Studienabschluss unabhängig von Ihrem Alter nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (gerechnet von der Einreichfrist).
Bei Künstler:innen ohne Ausbildung an einer Universität oder Fachhochschule gilt das Geburtsdatum, das nach dem 31.12.1991 liegen muss. - Ausnahmen von diesen Vorgaben müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt maximal fünf Jahre.
- Nicht antragsberechtigt sind
- Personen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Universität bzw. Fachhochschule immatrikuliert sind. Dies inkludiert ebenso PhD-Student:innen und Doktorant:innen, unabhängig von der Studienrichtung.
- Personen, die bereits ein Startstipendium des BMWKMS (in einer der Sparten) erhalten haben oder im selben Zeitraum ein anderes Stipendium erhalten.
- Kunstschaffende, die für das Jahr 2027 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium des Bundes zugesprochen bekommen haben.
- Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich.
- Voraussetzung ist die bereits erfolgte Umsetzung erster künstlerischer Vorhaben in der Sparte Bildende Kunst, Design, Fotografie und Medienkunst: zumindest zwei Ausstellungen
- Anträge sind vollständig, fristgerecht und ausschließlich für eine der Sparten einzubringen.
- Im Rahmen des Stipendiums ist an Vorhaben zu arbeiten, die dem Antrag als Konzept beizulegen sind.
Nicht anerkannt werden zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgeschlossene, überwiegend kommerziell geprägte und pädagogisch ausgerichtete Projekte, Vorhaben von Laiinnen und Laien und Amateurinnen und Amateuren, Projekte im Rahmen von Ausbildungen und Studiengängen und Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen. - Vorhaben, für die bereits eine Förderung des BMWKMS beantragt oder genehmigt wurde, können im Rahmen des Stipendiums nicht berücksichtigt werden.
Der Antrag ist per Online-Antrag einzureichen: Formulare und Informationen zum Online-Antrag
Folgende Beilagen sind vollständig und in deutscher oder englischer Sprache als Einzeldokumente beizufügen:
- Arbeitsvorhaben: Beschreibung des geplanten Vorhabens (maximal zwei A4-Seiten)
- Dokumentation:
Bisherige künstlerischen Tätigkeit einschließlich Arbeitsproben (z.B. Links, Kataloge, Fotos und Bilder, Ausstellungshistorie, Filmografie, Festivaleinladungen) - Lebenslauf:
Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft - Angaben zur Ausbildung:
Ausbildungsort, Universität/Hochschule, Klasse, Professorinnen und Professoren (Abschlusszeugnis falls vorhanden) - Letztgültige Meldebestätigung
- optional:
Auflistung öffentlicher Förderungen der vergangenen drei Jahre (falls vorhanden) - optional:
Angabe von beantragten bzw. erhaltenen Förderungen für die Stipendienvorhaben - optional:
Bestätigung der Familienbeihilfe bzw. der erhöhten Familienbeihilfe - optional:
Angabe bei Interesse am Mentoring-Programm für Künstlerinnen
Die Einreichfrist endet am 31. Jänner 2027
Einreichungen sind möglich: ab 15. November 2026
Eine frühzeitige Einreichung wird empfohlen.
- Die Entscheidung zur Vergabe der Stipendien erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury voraussichtlich im Frühjahr 2027.
- Alle Antragsteller:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgt keine Begründung der Entscheidung und Auswahl.
- Formular Stipendienbericht (PDF, 75 KB)
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.
Rückfragen
Abteilung IV/A/6 – Bildende Kunst, Design, Mode, Fotografie, Medienkunst
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Tel.: +43 1 716 06 – 851068
E-Mail: bildende@bmwkms.gv.at