Startstipendien für Filmkunst 2027
Anzahl: 6
Sparte: Film
Dauer: 6 Monate
Stipendienhöhe: 9.000 Euro
Einreichzeitraum: 15. November 2026 bis 31. Jänner 2027
Die ausgeschriebenen Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen professionell tätiger Künstler:innen am Beginn ihrer Karrieren dar. Sie sollen die Arbeit an neuen Vorhaben ermöglichen, die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern.
Im Bereich Filmkunst wird für die Dauer der Stipendien ein Begleitprogramm konzipiert. Die Teilnahme daran in Präsenz ist verpflichtend . Nach einer Kick-off Veranstaltung erwarten die Stipendiatinnen und Stipendiaten ca. 6 Workshops/Veranstaltungen in filmspezifischen Bereichen (u.a. Drehbuch, Produktion, Förderung). Nach Ablauf der Stipendien ist eine öffentliche Abschlusspräsentation der Projekte vorgesehen.
- Die Stipendien sind mit jeweils 9.000 Euro dotiert.
- Ein um den Betrag von 200 Euro pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht Antragsteller:innen zu,
- die Alleinerzieher:in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraums Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten und/oder
- die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.
Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten bei Zuerkennung eines Stipendiums einen um 400 Euro pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.
- Antragsberechtigt sind professionell tätige, freischaffende Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung und während des Stipendienzeitraums ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben und deren Geburtstag nach dem 31.12.1991 liegt. Dieses Datum kann sich um höchstens ein Jahr verlängern (Geburtstag nach dem 31.12.1990), wenn sich die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat und dies in der Bewerbung erläutert wird.
- Nicht antragsberechtigt sind
- Personen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Universität bzw. Fachhochschule immatrikuliert sind (Ausnahme: Doktorat);
- Personen, die bereits ein Startstipendium des BMWKMS (in einer der Sparten) erhalten haben oder zeitgleich ein anderes Stipendium aus der öffentlichen Hand erhalten.
- Personen, die zeitgleich eine andere Förderung des BMWKMS beziehen.
- Voraussetzung für die Vergabe ist eine bereits erfolgte Veröffentlichung von zumindest einer Filmarbeit der antragstellenden Person. Anträge sind vollständig, fristgerecht und ausschließlich für eine der Sparten der ausgeschriebenen Startstipendien einzubringen.
- Im Rahmen des Stipendiums ist an Vorhaben zu arbeiten, die dem Antrag als Konzept beizulegen sind. Nicht anerkannt werden zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgeschlossene, überwiegend kommerziell geprägte und pädagogisch ausgerichtete Projekte, Vorhaben von Lai:innen und Amateur:innen, Projekte im Rahmen von Ausbildungen und Studiengängen (inkl. Bakkalaureats- oder Diplomfilme), Auftragswerke jeglicher Art und Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen.
- Vorhaben, für die bereits eine Förderung des BMWKMS beantragt oder genehmigt wurde, können im Rahmen des Stipendiums nicht berücksichtigt werden.
- Das sechsmonatige Stipendium ist im Jahr 2027 zu absolvieren.
- Im Rahmen des Stipendiums ist an jenem Vorhaben zu arbeiten, das dem Antrag als Konzept beigelegt wurde. Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat:innen, bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen Bericht (PDF, 75 KB) inkl. Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.
Der Antrag ist per Online-Antrag einzureichen: Formulare und Informationen zum Online-Antrag
Folgende Beilagen sind vollständig und in deutscher oder englischer Sprache als Einzeldokumente beizufügen:
- Beschreibung des geplanten Vorhabens. Zu beschreiben ist ein Filmprojekt, das während der 6-monatigen Laufzeit des Stipendiums weiterentwickelt werden soll (max. 2 Seiten). Zulässig sind abendfüllende Spiel- bzw. Dokumentarfilme in der Stoffentwicklungsphase sowie hybride, animierte und experimentelle (Lang-)Filmvorhaben im Sinne des Filmförderprogramms Innovativer Film.
- Lebenslauf mit Dokumentation der bisherigen künstlerischen Tätigkeit einschließlich Arbeitsproben (Sichtungslink mind. eines Referenzfilms).
- optional: Abschlusszeugnis der künstlerischen Ausbildung
- aktuelle Meldebestätigung
- Auflistung öffentlicher Förderungen der vergangenen drei Jahre
- gegebenenfalls Angabe von bereits beantragten bzw. erhaltenen Förderungen für das Stipendienvorhaben
- optional: Bestätigung der Familienbeihilfe bzw. der erhöhten Familienbeihilfe
Einreichungen sind ab 15. November 2026 möglich. Die Einreichfrist endet am 31. Jänner 2027. Eine frühzeitige Einreichung wird empfohlen.
- Die Entscheidung zur Vergabe der Stipendien erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury voraussichtlich im Frühjahr 2027.
- Alle Antragsteller:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgt keine Begründung der Entscheidung und Auswahl.
Rückfragen
Abteilung IV/A/3 – Film
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport