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Startstipendien für Literatur 2027

Anzahl: 15
Sparten: Literatur
Dauer: 6 Monate
Stipendienhöhe: 9.000 Euro
Einreichzeitraum: 15. November 2026 bis 31. Jänner 2027

Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen professionell tätiger Künstler:innen am Beginn ihrer Karrieren dar. Sie sollen die Arbeit an neuen Vorhaben ermöglichen, die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern.

  • Die Stipendien sind mit jeweils 9.000 Euro dotiert.
  • Ein um den Betrag von 200 Euro pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht Antragsteller:innen zu,
    • die Alleinerzieher:in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraums Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten und/oder
    • die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.

Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten bei Zuerkennung eines Stipendiums einen um 400 Euro pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.

  • Das sechsmonatige Stipendium ist im Jahr 2027 zu absolvieren.

  • Antragsberechtigt sind professionell tätige, freischaffende Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung und während des Stipendienzeitraums ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben und deren Geburtstag nach dem 31.12.1991 liegt. Dieses Datum kann sich um höchstens ein Jahr erweitern (Geburtstag nach dem 31.12.1990), wenn sich die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat und dies in der Bewerbung erläutert wird.
  • Nicht antragsberechtigt sind
    • Personen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Universität bzw. Fachhochschule immatrikuliert sind (Ausnahme: Doktorat);
    • Personen, die bereits ein Startstipendium des BMWKMS (in einer der Sparten) erhalten haben oder im selben Zeitraum ein anderes Stipendium erhalten.

  • Voraussetzung ist die bereits erfolgte Umsetzung erster künstlerischer Vorhaben: Veröffentlichungen in Literaturzeitschriften, Anthologien o.ä.
  • Anträge sind vollständig, fristgerecht und ausschließlich für eine der Sparten einzubringen.
  • Im Rahmen des Stipendiums ist an Vorhaben zu arbeiten, die dem Antrag als Konzept beizulegen sind. Nicht anerkannt werden zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgeschlossene, überwiegend kommerziell geprägte und pädagogisch ausgerichtete Projekte, Vorhaben von Laiinnen und Laien sowie Amateurinnen und Amateuren, Projekte im Rahmen von Ausbildungen und Studiengängen und Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen.
  • Vorhaben, für die bereits eine Förderung des BMWKMS beantragt oder genehmigt wurde, können im Rahmen des Stipendiums nicht berücksichtigt werden.

Der Antrag ist per Online-Antrag einzureichen: Formulare und Informationen zum Online-Antrag

Folgende Beilagen sind unter Berücksichtigung folgender Reihenfolge und Betitelung vollständig und in deutscher Sprache als Einzeldokumente beizufügen:

  1. Beschreibung der geplanten Vorhaben (auf maximal zwei A4-Seiten) einschließlich einer Textprobe in der Sparte Literatur (auf rund zehn A4-Seiten)
  2. Lebenslauf mit Dokumentation der bisherigen literarischen Tätigkeit einschließlich Arbeitsproben (z. B. Links)
  3. optional: Abschlusszeugnis der künstlerischen Ausbildung
  4. aktuelle Meldebestätigung
  5. Auflistung öffentlicher Förderungen der vergangenen drei Jahre
  6. gegebenenfalls Angabe von beantragten bzw. erhaltenen Förderungen für die Stipendienvorhaben
  7. optional: Bestätigung der Familienbeihilfe bzw. der erhöhten Familienbeihilfe

Einreichungen sind ab 15. November 2026 möglich. Die Einreichfrist endet am 31. Jänner 2027. Eine frühzeitige Einreichung wird empfohlen.

  • Die Entscheidung zur Vergabe der Stipendien erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury voraussichtlich im Frühjahr 2027.
  • Alle Antragsteller:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgt keine Begründung der Entscheidung und Auswahl.
  • Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat:innen bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen Bericht (PDF, 75 KB)inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Rückfragen

Abteilung IV/A/5 – Literatur und Verlagswesen, Büchereien
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

iv5@bmwkms.gv.at

 +43 1/71 606-851 053