Projektförderungen im Bereich Museen
Einreichfrist: 1. bis 30. November
Inhaltsverzeichnis
Österreich verfügt über eine vielfältige und reiche Museumslandschaft, die wertvolle Leistungen zur Bewahrung des kulturellen Erbes des Landes erbringt. Museen beforschen, sammeln, bewahren, vermitteln und präsentieren das kulturelle Erbe. Neben diesen Aufgaben verstehen sich Museen zunehmend auch als kulturelle Zentren mit breitgefächertem Veranstaltungs- und Vermittlungsangebot. Hier werden zeitgemäße Fragen nah an den Menschen und der Gesellschaft des Landes im aktuellen Diskurs behandelt.
Laut Bundesverfassung fallen ausschließlich die Bundesmuseen und die Sammlungen des Bundes in die Kompetenz des Bundes. Die Belange der übrigen Museen sind Landessache beziehungsweise Angelegenheit ihrer jeweiligen Rechtsträger.
Die Kunst- und Kultursektion fördert Museen und Institutionen dann, wenn die Museumsarbeit einen gesamtösterreichischen Wirkungskreis hat. Darüber hinaus werden exemplarisch Einzelprojekte von Museen im Rahmen eines eigenen Förderprogramms unterstützt. Damit leistet der Bund einen Beitrag zur Entwicklung der Museumsarbeit in ganz Österreich. Dabei sollen die Förderungen auch Anerkennung und Motivation, insbesondere auch für kleinere Museen, sein.
Aufgrund der Vielzahl von Einreichungen kann eine jährliche Förderung nicht in Aussicht gestellt werden.
Wer kann einreichen
Registrierte Museen,
- die bereits ein Museumsgütesiegel haben oder zielgerichtete Maßnahmen zur Erreichung dieses Qualitätsstandards setzen und
- die ökonomisch eigenständig sind. Gefördert werden Institutionen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens ein volles Geschäftsjahr im Betrieb waren und auch ohne die Subvention des Bundes wirtschaftlich lebensfähig sind.
Welche Projekte können eingereicht werden
-
Kooperationsprojekte
- von Museen untereinander
- von Museen mit anderen Kultureinrichtungen oder Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen
- von Museen mit zivilgesellschaftlichen Initiativen
-
Forschungsprojekte zu museumsrelevanten Themenstellungen
-
Sammlungspflege
- Spezialprojekte zur Restaurierung, Konservierung und (digitalen) Inventarisierung musealer Objekte
- Maßnahmen zur Objektsicherung
-
Vermittlungsprojekte
- die inklusive Zugänge fördern und kulturelle Teilhabe gewährleisten
- die den gestalterischen Fokus auf Partizipation, Interdisziplinarität, Chancengleichheit, Diskurs etc. legen
-
Ausstellungen
- sofern sie für die Neupositionierung und für die nachhaltige, langfristige Entwicklung des Museums relevant sind oder
- wenn sie eine konkrete Maßnahme zur zeitgemäßen Aktualisierung der Präsentation der Sammlung darstellen
Was kann nicht eingereicht werden
- bauliche Maßnahmen
- der Betriebsaufwand von Museen
- der Ankauf musealer Objekte
- Kataloge und andere Publikationen
- Projekte von Museen, die in der Trägerschaft des Bundes sind
Dotation
Teilfinanzierung
Vergabemodus
- Als Objektivierungsverfahren kann ein unabhängiger Beirat eingesetzt werden. Der Beirat begutachtet alle zeitgerecht und formal entsprechenden Bewerbungen anhand der unten angeführten Kriterien und spricht Empfehlungen zu Förderungswürdigkeit und Förderungshöhe aus.
- Der Beirat berücksichtigt bei der Auswahl der Projekte auch Faktoren wie thematische Vielfalt, unterschiedliche Bereiche der Museumsarbeit und Bundeslandverteilung. Damit soll die Vielfalt der Museumslandschaft in Österreich widergespiegelt werden, gezielte Akzente gesetzt und exemplarisch beispielgebende Einzelprojekte unterstützt werden.
- Alle Einreicher:innen werden schriftlich vom Ergebnis der Sitzung in Kenntnis gesetzt.
Kriterien
- Qualität
- Inhalt
- Methodik
- Innovationsgrad
- Relevanz
- Umsetzung
- Durchführung und Realisierbarkeit
- Zugang, Vermittlung, Öffentlichkeit
- Überregionalität, beispielgebende Wirkung, Standortkontext
- Aspekte kultureller, sozialer und/oder ökologischer Nachhaltigkeit
- Qualifikation
- fachliche Qualifikation
- Erfahrungen und Referenzen
- wirtschaftlich-organisatorische Struktur
- Finanzierung
- Kostenplanung
- Angemessenheit und Ausgewogenheit
- Finanzierungsstruktur
- Förderbedarf
Einreichfrist
- 1. bis 30. November
Wie wird eingereicht
- Der Antrag inklusiver aller Beilagen ist vollständig als Online-Förderantrag einzubringen.
Beilagen
- ausgefüllte Kostenkalkulation Museumsförderung (Excel, 28 KB)
- bei Bedarf kann eine detailliertere Kostenkalkulation beigelegt werden
- Beschreibung des Projektes, Zeitplan (maximal 5 A4-Seiten)
- Kurzbeschreibung des Museums (Geschichte, Leitbild, Schwerpunkt, Museums- und Sammlungskonzept, Entwicklungsperspektive, Art und Anzahl der Veranstaltungen, maximal 3 A4-Seiten)
- Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
- Firmenbuchauszug oder
- Statuten und aktueller Vereinsregisterauszug
Links
- Ausschreibungen
- Formulare und Info-Blätter
- Förderabrechnung
- Rechtliche Rahmenbedingungen für Förderungen
Fragen und Kontakt
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Sektion IV Kunst und Kultur
Abteilung IV/7 – Kulturinitiativen, Museen, Volkskultur
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
E-Mail: museumsfoerderung@bmwkms.gv.at
Telefon: +43 (0) 1 71 606 851076