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Förderung der Jahrestätigkeit im Bereich Musik

Einreichfrist:

15. Oktober

Ziel

Gefördert wird die Jahrestätigkeit von österreichischen Orchestern, Musikensembles und Veranstaltern von Konzerten und Musiktheater, die auf eine mehrjährige kontinuierliche Tätigkeit verweisen können.

Förderhöhe

Das BMWKMS bietet Teilfinanzierungen des künstlerischen Programms und fördert subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften. Die Bemessung der Bundesleistung erfolgt im Verhältnis zu den Regionalförderungen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen ist der fristgerechte und ordnungsgemäße Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung vorangegangener Förderungen.

Antragsberechtigt sind Organisationen (juristische Personen) mit Sitz in Österreich.

Nicht förderbar sind

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung begonnene, abgeschlossene sowie bereits beim BMWKMS eingereichte und abgelehnte Vorhaben,
  • Vorhaben mit überwiegend kommerziellem, sozialem, karitativem (Benefiz), wissenschaftlichem, ausbildungsbezogenem oder religiösem Charakter,
  • Vorhaben von Laien oder sich in Ausbildung befindlichen Personen,
  • Vorhaben, die Teil von bereits vom BMWKMS geförderten Projekten oder Jahrestätigkeiten sind (mit Ausnahme von EU-Projekten),
  • Vorhaben ohne öffentliche Präsentation sowie Wettbewerbe und Workshops.

Antragstellung

Der Antrag ist mit den folgenden Beilagen online (über diesen Link oder Transparenzportal) zu übermitteln.
Benennen Sie die Beilagen bitte mit Nummer und Namen (z.B. "1 – Rechtsperson"):

  1. Rechtsperson
    Angaben zur antragstellenden Person wie Vereinsregisterauszug, Gesellschaftervertrag, Meldebestätigung
  2. Vorhaben
    Beschreibung des Jahresprogramms mit Konzept, Terminen und Angaben zu den beteiligten Personen im künstlerischen und organisatorischen Bereich
  3. Bisherige Tätigkeit
    Beschreibung der bisherigen künstlerischen Tätigkeit, Arbeitsproben, Pressespiegel (per Link)
  4. Budget und Statistik
    Kostenkalkulation, Statistik, öffentliche Förderungen (per Formular (Excel, 69 KB))
  5. Zusagen
    Förder- und Finanzierungsbestätigungen von Land, Gemeinde, Sponsoren
  6. Wirtschaftliche Situation
    Darstellung von Konto- und Bargeldstand, Verbindlichkeiten, Forderungen; letzter Jahresabschluss bei bilanzierenden Organisationen
  7. Prävention
    Präventionskonzept ab einer Förderung von EUR 50.000; Meldekanal für Hinweisgeber:innen ("Whistleblowing-Kanal") ab einer Förderung von EUR 100.000.
    FAQs Prävention von Machtmissbrauch und Kinderschutz (PDF, 203 KB)
  8. Kinderschutz
    Kinderschutzkonzept bei Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen.
    FAQs Prävention von Machtmissbrauch und Kinderschutz (PDF, 203 KB)

Förderkriterien

  1. Qualität von Programm und Konzept unter Berücksichtigung innovativer, zeitgenössischer und experimenteller Formen
  2. Fachliche Qualifikation und bisheriges Schaffen der beteiligten Personen
  3. Nachhaltige Wirksamkeit und Erschließung von Publikum
  4. Angemessenheit und Ausgewogenheit von Kosten und Finanzierung, Förderbedarf
  5. Fairness-Maßnahmen: Bezahlung, Inklusion und Diversität der Beteiligten

Formulare

Kontakt

Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Sektion IV - Kunst und Kultur
Abteilung IV/A/2 - Musik und darstellende Kunst

Ansprechperson:
Mag. Martin Seiwald, MAS
Tel: +43 1 71 606-851027
E-Mail: martin.seiwald@bmwkms.gv.at

Links