Neue Kontaktstelle zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten Beratungs-, Schulungs- und Serviceleistungen sowie Dokumentation von Angriffen und Bedrohungen
Medienminister und Vizekanzler Andreas Babler: "Journalistinnen und Journalisten werden immer wieder und leider zunehmend bedroht – tätlich angegriffen auf Demonstrationen, mit dem Ziel der Einschüchterung von Konzernen geklagt. Insbesondere Frauen im Journalismus sind das Ziel von Hass, Anfeindungen und digitalen Angriffen, die ihre Arbeit erschweren und die Pressefreiheit insgesamt unter Druck setzen. Die neue Kontaktstelle wird hier Hilfe und Unterstützung für die Betroffenen bieten."
Mit der neuen Kontaktstelle zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten werden die Rahmenbedingungen für journalistische Arbeit verbessert und ein wichtiger Beitrag zu sicheren Arbeitsbedingungen im Medienbereich geleistet. Bisher fehlten zeitliche oder fachliche Ressourcen, um rasch die notwendige rechtliche oder sicherheitsbezogene Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Die Kontaktstelle wird als zentrale Anlaufstelle bei Rechtsfragen dienen. Sie wird gezielte Beratungs-, Schulungs- und Serviceleistungen anbieten und Betroffene bei der Suche nach geeigneter Unterstützung begleiten.
Darüber hinaus werden Angriffe und Bedrohungen gegen Journalistinnen und Journalisten und freie Medienschaffende künftig systematisch erfasst und jährlich dokumentiert. Damit schaffen wir eine fundierte Datengrundlage, um Entwicklungen sichtbar zu machen und gezielt Gegenmaßnahmen setzen zu können.
Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen
Mit der Einrichtung der Kontaktstelle setzt das Medienministerium zugleich eine wichtige Maßnahme aus dem Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen um. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf der Unterstützung bei geschlechtsspezifischen Bedrohungen und Gewaltformen liegen, von denen insbesondere Journalistinnen betroffen sein können.
Geeignete Organisationen werden ab Anfang 2027 die Möglichkeit haben, sich um die entsprechende Förderung zu bewerben – dafür sind 100.000 Euro als einmalige Anschubfinanzierung für Infrastruktur und Förderungen in der Höhe von 100.000 Euro jährlich vorgesehen. Ziel ist es, bestehende Unterstützungsangebote zu bündeln, leichter zugänglich zu machen und wirksam miteinander zu vernetzen. Die entsprechende Novelle des Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz ist aktuell in Begutachtung.
Medienminister und Vizekanzler Andreas Babler. "Die neue Kontaktstelle ist ein wichtiger erster Schritt zur Stärkung des Journalismus in Österreich. Weitere Maßnahmen müssen folgen."
Gerade im digitalen Raum braucht es Rahmenbedingungen, die sicherstellen, dass die Rezeption, Diskussion und Verbreitung journalistischer Inhalte nicht durch Rechtsunsicherheit oder unverhältnismäßige Haftungsrisiken erschwert werden.
Rechtliche Mittel dürfen nicht dazu missbraucht werden, Journalistinnen und Journalisten sowie Medienunternehmen einzuschüchtern oder in ihrer Arbeit zu behindern. Eine wirksame Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie ist daher ein wichtiger nächster Schritt zum Schutz der Medienfreiheit und zur Stärkung der demokratischen Öffentlichkeit.