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Ausschreibung Auslandsstipendien für Künstler:innen der Bereiche bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst 2028 ACCRA, HELSINKI, LONDON, NEW YORK, PARIS, TOKIO und VILNIUS

Frist: 30. September 2026

Zweck/Intention

Die Kunst- und Kulturszene lebt vom ständigen Austausch auf internationaler Ebene. Es ist ein wichtiger Förderschwerpunkt des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, österreichischen Kunstschaffenden durch Auslandsaufenthalte neue Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten. Sie verbringen eine gewisse Zeit in einem Atelier im Ausland, um künstlerische Projekte im internationalen Kontext zu verwirklichen und durch den Aufbau von Netzwerken eine Karriere auch außerhalb Österreichs voranzutreiben.

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Künstler:innen , die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (letztgültiger Meldezettel). Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Universität/ Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen. Kunstschaffende, die für das Jahr 2028 ein anderes Auslandsatelier oder ein Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) des Bundes zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden. Die neuerliche Bewerbung für ein Atelier, für das bereits ein Aufenthalt zu einem früheren Zeitpunkt gewährt wurde, ist nicht möglich. Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren.

Eine Auseinandersetzung mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) ist erwünscht. Mit der Vergabe der Ateliers, die einzelnen Künstler:innen abhängig vom Atelierstandort für 2, 3 oder 4 Monate zur Verfügung gestellt werden, ist ein monatliches Stipendium in der Höhe von EUR 2.000,00 verbunden. Die Reisekosten müssen aus diesem Betrag individuell bedeckt werden.

Auslandsateliers

Die folgenden Auslandsateliers werden mit dieser Ausschreibung für die Bereiche bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst vergeben:
Weitere Informationen:

Destinationen 2028

Wohnatelier in bester Lage von Accra mit englischsprachiger Betreuung durch die Partnerorganisation  Foundation for Contemporary Art – Ghana. Ein Stipendium wird dem Bereich Kunstkritik, Art Writing gewidmet.

Dauer: 3 Monate, Stipendienhöhe: EUR 2.000- Monat
Voraussichtlich mögliche Aufenthaltszeiträume: 

  • 01.01. – 31.03.2028
  • 01.04. – 30.06.2028
  • 01.07. – 30.09.2028
  • 01.10. – 31.12.2028

 weitere Informationen

ein Wohnatelier (ca. 80m2) auf der Insel Suomenlinna (UNESCO Weltkulturerbe-Stätte und ca. 15 min Fährzeit vor Helsinki) und ein Wohnatelier (ca. 63 m2) in der Cable Factory im Stadtzentrum von Helsinki. Das Helsinki International Artist Programme (HIAP) betreut die Stipendiat:innen an beiden Atelierstandorten.

Dauer: 3 Monate 2.000- Monat
Voraussichtlich mögliche Aufenthaltszeiträume:

  • Anfang Jänner – Anfang April 2028 (Cable Factory)
  • Mitte April – Mitte August 2028 (Cable Factory + Suomenlinna)
  • Mitte August – Mitte November 2028 (Suomenlinna)

Für das Atelier in Helsinki ist bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein fixer Zeitraum für den Aufenthalt bzw. der gewünschte Standort zu nennen. (Bitte um Angabe im Arbeitsvorhaben.)

⇒ weitere Informationen

Atelier- und Wohnhaus in 58, Wrexham Road, Bow, GB-London

Dauer: 3 Monate
Stipendienhöhe: EUR 2.000- Monat
Voraussichtlich mögliche Aufenthaltszeiträume:

  • 01.01. – 31.03.2028
  • 01.04. – 30.06.2028
  • 01.07. – 30.09.2028
  • 01.10. – 31.12.2028

weitere Informationen

Zwei Ateliers im Rahmen von ISCP - International Studio and Curatorial Programs.
Künstler:innen aus verschiedenen Ländern nehmen an diesem Programm teil; Präsentationen der Arbeiten, Kontakte mit Kritiker:innen, Galerist:innen,
Ausstellungskurator:innen werden angeboten.

mit einer Wohnung in 255 W. 10th St. 3FN, New York, NY 10014
betreut durch Empire Studio Program
Dauer: 4 Monate
Stipendienhöhe: EUR 2.000- Monat
Voraussichtlich mögliche Aufenthaltszeiträume:

  • 01.01. – 30.04.2028
  • 01.05. – 31.08.2028
  • 01.09. – 31.12.2028

mit einer Wohnung in “The Grand Chelsea”
www.thegrandchelsea.com, 270 West 17th Street (Apartment 20 C)

Dauer: 4 Monate
Stipendienhöhe: EUR 2.000- Monat
Voraussichtlich mögliche Aufenthaltszeiträume:

  • 01.01. – 30.04.2028
  • 01.05. – 31.08.2028
  • 01.09. – 31.12.2028

weitere Informationen

Drei Atelierwohnungen in der Cité internationale des arts im Zentrum der Stadt

Dauer: 4 Monate
Stipendienhöhe: EUR 2.000- Monat
Voraussichtlich mögliche Aufenthaltszeiträume:

  • 01.01. – 30.04.2028
  • 01.05. – 31.08.2028
  • 01.09. – 31.12.2028

weitere Informationen

Atelierwohnung in einem traditionell japanischen Haus im Stadtteil Arakawa-ku im nördlichen Tokio gelegen, deutschsprachige Betreuung durch Studio Gross www.studio-gross.de

Dauer: 3 Monate
Stipendienhöhe: EUR 2.000- Monat
Voraussichtlich mögliche Aufenthaltszeiträume: 

  • 01.01. – 31.03.2028
  • 01.04. – 30.06.2028
  • 01.07. – 30.09.2028
  • 01.10. – 31.12.2028

weitere Informationen

Komplett eingerichtetes Wohnatelier bei Rupert im Zentrum von Vilnius (www.rupert.lt). Umfassende Betreuung durch die Partnerorganisation Rupert

Dauer: 2 Monate
Stipendienhöhe: EUR 2.000- Monat
Der Aufenthaltszeitraum ist mit Rupert zu vereinbaren.

weitere Informationen

Teilnahmebedingungen

Alleinerziehende

Ein um den Betrag von EUR 200 pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht Antragsteller:innen zu, 

  • die Alleinerzieher:in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten

und/oder

  • die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des
    beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für
    mindestens ein Kind erhalten.

Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe einzureichen. Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums einen um den Betrag von EUR 400 pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.

Einreichfrist

bis zum 30. September 2026, 24:00 Uhr

Einreichung

Für Förderanträge ist ausschließlich das Online-Formular zu verwenden, welches über das Transparenzportal oder das Formularservice des BMWKMS abrufbar ist. 

Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an: E-Mail: formular.service@bmwkms.gv.at oder Tel: 43 1/71 606 – 851144.

Alle Unterlagen sind in deutscher (und teilweise zusätzlich in englischer) Sprache als Beilagen im Zuge der verpflichtenden Online-Antragstellung zu übermitteln. Förderanträge können nicht postalisch oder per E-Mail geschickt werden.

Die Bewerbung hat folgende Beilagen zu enthalten:

  • Arbeitsvorhaben Deutsch (und Englisch für: ACCRA, HELSINKI, PARIS, VILNIUS), welches spezifisch auf den Standort des Ateliers Bezug nimmt (max. 4 A4-Seiten),
  •  Lebenslauf Deutsch (und Englisch für: ACCRA, HELSINKI, PARIS, VILNIUS) mit Angaben zu Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsbürgerschaft, gegebenenfalls Ausbildung (Universität, Klasse, Professor:innen), bisheriger künstlerischer und beruflicher Tätigkeit, inkl. einer Auflistung aller bisherigen Artist-in-Residence-Aufenthalte
  •  Abschlusszeugnis
  • letztgültiger Meldezettel (nicht älter als 12 Monate),
  • Portfolio Deutsch (und Englisch für: ACCRA, HELSINKI, PARIS, VILNIUS) der bisherigen Arbeiten. Die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.

Die Größe der Dateien darf insgesamt nicht mehr als 18 MB betragen. Es können nur Dateien in den Formaten *.pdf oder *.xlsx hochgeladen werden.

Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Der Antrag ist elektronisch via ID Austria (empfohlen) oder durch eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen. 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bewerbung nur für einen Atelierstandort möglich ist. Gleichzeitige Bewerbungen für mehrere Standorte werden der Jury nicht vorgelegt.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Antrittstermine in den Auslandateliers vom BMWKMS vorgegeben werden, wobei auf Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird, jedoch können einmal vereinbarte Termine nicht verändert werden. Zur Terminfindung müssen mindestens
zwei mögliche Aufenthaltszeiträume genannt werden. 

Vergabe

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury (im Fall der Standorte Helsinki, Paris und Vilnius unter Mitwirkung der jeweiligen Kooperationspartner). Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.

Die Bearbeitung des Antrags inklusive Befassung durch die Jury nimmt voraussichtlich ca. 10 Wochen (ab Ende der Einreichfrist) in Anspruch.

Nachweis

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat:innen, der Abteilung IV/A/6 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial und Formblatt Stipendienbericht (PDF, 75 KB) über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Kontakt

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen der Abteilung IV/A/6 des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport.
 
Ansprechperson:
Dr.in Sigrid Olbrich-Hiebler
sigrid.olbrich-hiebler@bmwkms.gv.at